Tierschutz in Niederösterreich

Tieren ein artgerechtes Leben ohne Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen, ist Hauptaufgabe der Tierschutzarbeit. In diesem Rahmen zielt das Bundestierschutzgesetz darauf ab, den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu ermöglichen. Zuständige gesetzgebende Stelle beim Bund ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz .

Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes obliegt der Behörde. Zuständige Behörde ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Tierschutzvergehen können an den Amtstierarzt gemeldet werden. Die Polizei hat eine Mitwirkungspflicht bei der Vollziehung einiger Teile des Tierschutzgesetzes.

Zuständiges Regierungsmitglied beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung ist Frau Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz. Die Abteilung Naturschutz ist die Fachabteilung, die mit dem Aufgabengebiet Tierschutz  befasst ist.

Die Tierschutzombudsstelle unter der Leitung von Dr. Lucia Giefing vertritt seit 2005 zusätzlich die Interessen des Tierschutzes. In Ausübung ihres Amtes unterliegt die Tierschutzombudsperson keinen Weisungen.

Viele niederösterreichische Tierheime haben sich im Niederösterreichischen Tierschutzverband zusammengeschlossen. Sie koordinieren sich untereinander (z.B. bei Engpässen in der Tierunterbringung) und treten als ein Ansprechpartner anderen Organisationen und dem Land gegenüber auf. Frau Andrea Specht ist die Präsidentin des Verbandes.

Niederösterreichische Tierärzte und deren Vertretung – die Österreichische Tierärztekammer - Landesstelle NÖ  – sind ebenfalls um das Wohl der Tiere bemüht und kompetente Partner in Tierschutzangelegenheiten.